Genetische Vorbelastung

Genetische Vorbelastung

Krebs entsteht durch Veränderungen im Erbgut unserer Zellen. Diese Veränderungen bezeichnen Fachpersonen als Mutationen. Mutationen treten spontan auf oder werden durch die natürliche Alterung oder externe Effekte wie Schadstoffe in der Umwelt oder Viren ausgelöst.

Fünf bis zehn Prozent aller Krebsbetroffenen haben eine angeborene Mutation im Erbgut, welche die Entstehung von Krebs begünstigt. Man spricht auch von einer erblichen Veranlagung. Menschen mit einer erblichen Veranlagung haben ein höheres Risiko an bestimmten Krebsarten wie zum Beispiel Brust- und Eierstockkrebs zu erkranken. Aber nicht alle Menschen mit einer Veranlagung erkranken an Krebs.

Jedes Kind erbt die Mutation mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent von ihrem Vater oder der Mutter. Hat ein Kind die Mutation nicht geerbt, sind dessen eigenen Kinder nicht betroffen. Die Mutation überspringt keine Generation. Weil Krebs häufig ist, können mehrere Krebskrankheiten in einer Familie auftreten. Dies allein bedeutet nicht immer, dass in dieser Familie eine erbliche Veranlagung vorliegt.

Welche Krebsarten können erblich bedingt sein?

Brust- und Eierstockkrebs

Bei fünf bis zehn Prozent der Betroffenen entsteht der Brustkrebs infolge einer erblichen Veranlagung. Bei beispielsweise Eierstockkrebs liegt der erblich bedingte Anteil sogar bei zehn bis 20 Prozent.

Liegt eine Veranlagung vor, haben die betroffenen Frauen ein signifikant höheres Risiko an Brust- und Eierstockkrebs zu erkranken als Frauen ohne eine Veranlagung. Bei Männern besteht analog ein erhöhtes Risiko für Brust- und Prostatakrebs. Zudem kann bei Männern und Frauen das Risiko an Bauchspeicheldrüsenkrebs oder an schwarzem Hautkrebs (Melanom) zu erkranken, erhöht sein.

Prostatakrebs

Knapp zehn Prozent aller Prostatakrebserkrankungen sind erblich bedingt. Das Risiko, an Prostatakrebs zu erkranken, ist höher, wenn ein Verwandter (Vater oder Bruder) von Prostatakrebs betroffen ist.

Prostatakrebs

Dickdarm- oder Enddarmkrebs

Statistiken zeigen, dass fünf Prozent der Erkrankungen erblich bedingt sind. In den betroffenen Familien treten auch andere Krebserkrankungen häufiger auf als in der Durchschnittsbevölkerung. Dazu gehören: Krebs in der Gebärmutterschleimhaut, im Magen, im Dünndarm, in den Nieren, im Harnleiter, in den Gallenwegen, in der Bauchspeicheldrüse und in den Eierstöcken.

Schwarzer Hautkrebs (Melanom)

Zehn Prozent der Fälle von schwarzem Hautkrebs sind erblich bedingt. Neben einem erhöhten Risiko für schwarzen Hautkrebs tritt im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung Bauchspeicheldrüsenkrebs häufiger auf.

Hinweise auf eine Veranlagung

  • Eine Krebsart tritt in der Familie gehäuft auf.
  • Mehrere Generationen hintereinander sind an Krebs erkrankt.
  • Krebs tritt in jungem Lebensalter auf (50 Jahre oder jünger bei Brust-, Darm- oder Gebärmutterkörperkrebs).
  • Seltene Krebsarten wie Brustkrebs beim Mann treten auf.
  • Mehrere gleichzeitig oder hintereinander auftretende Krebserkrankungen bei einer Person kommen vor.
  • Ergeben sich Hinweise auf eine Veranlagung, ist ein Gespräch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt eine erste Möglichkeit, sich zu informieren. Gemeinsam können Sie besprechen, ob eine genetische Beratung sinnvoll ist.

Was ist eine genetische Beratung?

Bei einer genetischen Beratung wird mit einer Fachperson abgeklärt, ob eine Veranlagung vorliegen könnte oder nicht. Die Fachperson informiert Sie über:

  • erblich bedingte Krebserkrankungen
  • den Ablauf eines Gentests
  • den gesetzlichen Rahmen eines Gentests und zu dessen Kosten
  • die Auswirkung möglicher Testresultate

Bei dieser Beratung erfahren Sie, ob weitere genetischen Abklärungen sinnvoll sind.

Was ist ein Gentest?

Mit einem Gentest wird nachgewiesen, ob die getestete Person Träger einer Veranlagung ist oder nicht. Vor einem Gentest muss eine genetische Beratung stattfinden. Der Gentest untersucht das Erbgut unserer Zellen. Dafür wird der zu testenden Person Blut abgenommen. Das Resultat eines Gentests teilt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in einem persönlichen Gespräch mit.

Was ist ein Gentest?

Was können Sie tun?

Bei einer nachgewiesenen Veranlagung empfiehlt Ihnen der Arzt verschiedene Maßnahmen zur Früherkennung und Vorbeugung. Hierbei wird mit Ihnen besprochen, in welchem Alter und wie häufig die Maßnahmen durchgeführt werden. Ziel der Maßnahmen ist, Krebs vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen.

Früherkennung

Für einige Krebsarten wie beispielswiese Brust- oder Darmkrebs gibt es Untersuchungen zur Früherkennung. Diese Untersuchungen erkennen Krebs bevor Symptome entstehen.

Vorbeugende Maßnahmen

Eine vorbeugende Maßnahme ist die chirurgische Entfernung des entsprechenden Organs (z.B. Brustgewebe). Die Entfernung senkt Ihr Risiko an Krebs zu erkranken fast vollständig.

Vorbeugende Maßnahmen

Risikoarmer Lebensstil

Ein risikoarmer Lebensstil ist mit oder ohne Veranlagung empfehlenswert. Zu einem risikoarmen Lebensstil gehören beispielsweise das Nichtrauchen, ausgewogene Ernährung, regelmäßige Bewegung, ein gesundes Körpergewicht, geringer Alkoholkonsum und Sonnenschutz.

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